Version 3.60.01

Erschienen am 30. Dezember 2024

Gesetzliche Änderungen Jänner 2025
Gesetzesstand: 01. Januar 2025

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Datenbankversion: 206

Gesetzliche Änderungen

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2025 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:

Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenze erhöht. Die neuen Werte sind:

GrundlagenWerte
Höchstbeitragsgrundlage täglich215,00 €
Höchstbeitragsgrundlage monatlich6.450,00 €
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen12.900,00 €
Geringfügigkeitsgrenze monatlich551,10 €

Neue Grenzbeträge für Bezieher niedriger Einkommen ab 2025

Ab 1. Jänner 2025 gelten neue Grenzbeträge für den Wegfall bzw. die Reduzierung der AV-Beiträge.
DN-Anteil für Niedriglohnbezieher:

Bezug ab 1. Jänner 2025AV-Beitrag durch DN:Rückverrechnung DN-Anteil durch DG:
bis 2.074 €0 %(- 2,95%)
über 2.074 € - 2.262 €1 %(- 1,95%)
über 2.262 € - 2.451 €2 %(- 0,95%)
über 2.451 €2,95 %

Grenzbeträge für Lehrlinge:

Bezug ab 1. Jänner 2025AV-Beitrag durch DN:Rückverrechnung DN-Anteil durch DG:
bis 2.074 €0 %(- 1,15%)
über 2.074 € - 2.262 €1 %(- 0,15%)
über 2.262 €1,15 %

e-card Gebühr

Die e-card Gebühr wird mit 1. Jänner 2025 von 13,80 € auf 14,65 € erhöht.

Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)

Der Beitrag zum FLAF wird am 1. Jänner 2025 von 3,9 % auf 3,7 % gesenkt.

Kammerumlage II:

Die aktuellen Werte für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) betragen:

BundeslandDZ 2025
Burgenland0,40 %
Kärnten0,37 %
Niederösterreich0,34 %
Oberösterreich0,31 %
Salzburg0,36 %
Steiermark0,34 %
Tirol0,39 %
Vorarlberg0,33 %
Wien0,36 %

Pfändung

Die neuen Werte für die Pfändung sind:

monatlichwöchentlichtäglich
Allgemeiner Grundbetrag1.273,00 €297,00 €42,00 €
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag1.486,00 €346,00 €49,00 €
Unterhaltsgrundbetrag254,00 €59,00 €8,00 €
Höchstberechnungsgrundlage5.080,00 €1.185,00 €169,00 €
Absolutes Existenzminimum636,50 €148,50 €21,00 €
Absolutes Existenzminimum bei Unterhaltsexekutionen477,38 €111,38 €15,75 €

Lohnsteuersenkung

Durch die Änderung des Einkommensteuergesetzes (§ 33) wird der Einkommensteuertarif ab 2023 jährlich an die Inflationsrate nach oben angepasst. Das „Teuerungs-Entlastungspaket Teil II“ hat somit die Abschaffung der kalten Progression zur Folge.

Daraus ergibt sich für 2025 folgende Steuertarif-Tabelle:

überbisSteuersatz
13.308,00 €0 %
13.308,00 €21.617,00 €20 %
21.617,00 €35.836,00 €30 %
35.836,00 €69.166,00 €40 %
69.166,00 €103.072,00 €48 %
103.072,00 €1.000.000,00 €50 %
1.000.000,00 €55 %

Weiters werden auch folgende Absetzbeträge ab 2025 durch Indexanpassung erhöht:

Betrag
Verkehrsabsetzbetrag487,00 €
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag601,00 €
AVAB/AEAB bei 2 Kindern813,00 €
AVAB/AEAB für jedes weitere Kind268,00 €
Pensionistenabsetzbetrag1.002,00 €

Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung gemäß § 54b Abs. 1 ASVG

Für PensionistInnen, die neben dem Bezug einer Regelpension eine Erwerbstätigkeit mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze ausüben, entfällt der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung in Höhe von maximal 10,25 Prozent.

Zur Berücksichtigung muss für die betroffenen Dienstnehmer im Tab „Sozialversicherung“ die neue Checkbox „PV Entfall § 54b Abs. 1“ gesetzt werden. Für bereits abgerechnete Monate ab Jänner 2024 empfehlen wir eine Aufrollung anzulegen und in den Berechnungsgrundlagen pro Monat die Checkbox ebenfalls zu setzen, sowie im Anschluss eine korrigierte mBGM zu senden.

Der Entfall gilt vorerst für die Jahre 2024 und 2025.

Sonstige Änderungen in lohny

  • Die ELDA-Datenexporte wurden auf die neuen Formate ab Jänner 2025 angepasst.