Version 3.50.03

Erschienen am 26. Juni 2024

Gesetzliche Änderungen 2024
Gesetzesstand: 01. Januar 2024

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Datenbankversion: 205

Lohnsteuer-Freigrenze für sonstige Bezüge

Die Lohnsteuer-Freigrenze für sonstige Bezüge (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Jahresboni, etc.) wurde rückwirkend per 1.1.2024 von 2.100 € auf 2.477 € erhöht.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass jene Dienstnehmer, bei denen aufgrund der Bezugshöhe keine laufende Lohnsteuer anfällt, auch von den Sonderzahlungen keine Lohnsteuer zu entrichten haben.