Version 3.50.02
Erschienen am 26. Januar 2024
Gesetzliche Änderungen 2024
Gesetzesstand: 01. Januar 2024
Datenbankversion: 204
Mitarbeiterprämien („Teuerungsprämie“) 2024
Es wurde eine neue Lohnart 692 „Mitarbeiterprämie“ hinzugefügt. Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2024 gewährt (Mitarbeiterprämie), sind bis 3.000,- € pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 5 oder 6 EStG erfolgt.
Kann im Falle des § 68 Abs. 5 Z 5 oder 6 EStG keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, weil kein Betriebsrat gebildet ist, ist von einer Verpflichtung des Arbeitgebers auszugehen, wenn eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer vorliegt.
Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde.
Erhöhung FABO+ für volljährige Kinder
Ab 2024 erhöht sich der Familienbonus Plus für Kinder ab der Vollendung des 18. Lebensjahres, von 54,18 € auf 58,34 €, was einen neuen Jahreswert von 700,08 € entspricht.
Altersteilzeit – übernommene SV-Dienstnehmeranteile
Die vom Arbeitgeber übernommenen SV-Dienstnehmeranteile werden durch eine gesetzliche Änderung ab 1.1.2024 zu vom Arbeitgeber getragenen SV-Dienstnehmeranteilen. Somit sind nur mehr die Umlagen (AK+WF) für den Differenzbetrag Altersteilzeit Lohnnebenkostenpflichtig (DB/DZ/Kommunalsteuer) und nicht die gesamt übernommenen Sozialversicherungsbeiträge.
Wichtig! Sobald Sie die monatlichen Abrechnungen fertiggestellt haben, führen Sie den Monatsabschluss durch, bevor Sie Exporte und Überweisungen tätigen. Allfällige Hinweis-Meldungen zu geänderten Werten können auf Wunsch durch das Halten der Tastenkombination Alt+J schnell bestätigt werden.