Version 3.40.02
Erschienen am 31. März 2023
Gesetzliche Änderungen 2023
Gesetzesstand: 01. Januar 2023
Datenbankversion: 202
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Steiermark
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Steiermark wurde mit 01.01.2023 von 0,37 % auf 0,36 % gesenkt. In allen anderen Bundesländern bleibt der DZ gegenüber 2022 unverändert.
Diese Änderung wurde beim Update mit den Gesetzlichen Änderungen für 2023 leider übersehen. Sollten Sie davon betroffen sein bzw. sollten Sie unter Ihren Mandaten
steiermärkische Betriebe haben, bitten wir Sie die Monate Jänner bis März gegebenenfalls zu korrigieren. Da es sich um Lohnnebenkosten handelt, sind ausschließlich die Finanzamtszahlungen sowie die FIBU-Buchungsbelege von den Änderungen betroffen.
Für die Korrektur in Ihrem finanzonline-Konto nutzen Sie bitte die Anleitung aus der verlinkten Versionsbeschreibung (PDF).