Version 3.30.04
Erschienen am 18. Mai 2022
Standard-Update
Gesetzesstand: 01. Mai 2022
Datenbankversion: 200
Befristete Erhöhung des Pendlerpauschales sowie des Pendlereuros bis Juni 2023
Aufgrund der Erhöhung der Treibstoffkosten wird das Pendlerpauschale für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 befristet um 50 % erhöht. Weiters wird der Pendlereuro für diesen Zeitraum vervierfacht.
Kleines Pendlerpauschale (von Mai 2022 bis Juni 2023)
bei einer einfachen Fahrtstrecke von | Bisher | Neu |
---|---|---|
mindestens 20 km bis 40 km | 58,00 € | 87,00 € |
mehr als 40 km bis 60 km | 113,00 € | 169,50 € |
mehr als 60 km | 168,00 € | 252,00 € |
Großes Pendlerpauschale (von Mai 2022 bis Juni 2023)
bei einer Fahrtstrecke von | Bisher | Neu |
---|---|---|
mindestens 2 km bis 20 km | 31,00 € | 46,50 € |
mindestens 20 km bis 40 km | 123,00 € | 184,50 € |
mehr als 40 km bis 60 km | 214,00 € | 321,00 € |
mehr als 60 km | 306,00 € | 459,00 € |
Pendlereuro
Der Pendlereuro steht bislang in Höhe von jährlich 2 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat.
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 beträgt der Pendlereuro jährlich 8 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Allfällige Aufrollung
Die neuen Werte sollten idealerweise schon mit der Mai-Abrechnung berücksichtigt werden. Wenn dies nicht möglich ist, sind die erhöhten Werte sobald als möglich, jedoch spätestens bis 31.8.2022 mittels Aufrollung nach § 77 Abs. 3 zu berücksichtigen.