Version 3.30.04

Erschienen am 18. Mai 2022

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. Mai 2022

Datenbankversion: 200

Befristete Erhöhung des Pendlerpauschales sowie des Pendlereuros bis Juni 2023

Aufgrund der Erhöhung der Treibstoffkosten wird das Pendlerpauschale für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 befristet um 50 % erhöht. Weiters wird der Pendlereuro für diesen Zeitraum vervierfacht.

Kleines Pendlerpauschale (von Mai 2022 bis Juni 2023)

bei einer einfachen Fahrtstrecke vonBisherNeu
mindestens 20 km bis 40 km58,00 €87,00 €
mehr als 40 km bis 60 km113,00 €169,50 €
mehr als 60 km168,00 €252,00 €

Großes Pendlerpauschale (von Mai 2022 bis Juni 2023)

bei einer Fahrtstrecke vonBisherNeu
mindestens 2 km bis 20 km31,00 €46,50 €
mindestens 20 km bis 40 km123,00 €184,50 €
mehr als 40 km bis 60 km214,00 €321,00 €
mehr als 60 km306,00 €459,00 €

Pendlereuro

Der Pendlereuro steht bislang in Höhe von jährlich 2 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat.
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 beträgt der Pendlereuro jährlich 8 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Allfällige Aufrollung

Die neuen Werte sollten idealerweise schon mit der Mai-Abrechnung berücksichtigt werden. Wenn dies nicht möglich ist, sind die erhöhten Werte sobald als möglich, jedoch spätestens bis 31.8.2022 mittels Aufrollung nach § 77 Abs. 3 zu berücksichtigen.