Version 2.80.03
Erschienen am 10. Mai 2017
Standard-Update
Gesetzesstand: 01. April 2017
Datenbankversion: 153
Arbeitskräfteüberlassung
Laut Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) ist ab 1. April 2017 sowohl für überlassene Arbeiter als auch Angestellte ein Sozial- und Weiterbildungsfondsbeitrag in der Höhe von 0,35 % zu entrichten (Verrechnungsgruppe N18 und N28).
Ärztekammerbeitrag
Der Ärztekammerbeitrag und der Wohlfahrtsfond-Beitrag kann jetzt frei mittels Angabe von Minimum, Maximum bzw. eines Prozentwertes abgerechnet werden.
Fehlerbehebung
- Der Export von Storno-Mindestangabenmeldungen ist nun wieder möglich.
- Am Lohnkonto werden die Summen für DB und DZ für 2017 jetzt wieder korrekt berechnet.