Version 3.50.03

Erschienen am 26. Juni 2024

Gesetzliche Änderungen 2024
Gesetzesstand: 01. Januar 2024

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Datenbankversion: 205

Lohnsteuer-Freigrenze für sonstige Bezüge

Die Lohnsteuer-Freigrenze für sonstige Bezüge (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Jahresboni, etc.) wurde rückwirkend per 1.1.2024 von 2.100 € auf 2.477 € erhöht.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass jene Dienstnehmer, bei denen aufgrund der Bezugshöhe keine laufende Lohnsteuer anfällt, auch von den Sonderzahlungen keine Lohnsteuer zu entrichten haben.

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Version 3.50.02

Erschienen am 26. Januar 2024

Gesetzliche Änderungen 2024
Gesetzesstand: 01. Januar 2024

Datenbankversion: 204

Mitarbeiterprämien („Teuerungsprämie“) 2024

Es wurde eine neue Lohnart 692 „Mitarbeiterprämie“ hinzugefügt. Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2024 gewährt (Mitarbeiterprämie), sind bis 3.000,- € pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 5 oder 6 EStG erfolgt.

Kann im Falle des § 68 Abs. 5 Z 5 oder 6 EStG keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, weil kein Betriebsrat gebildet ist, ist von einer Verpflichtung des Arbeitgebers auszugehen, wenn eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer vorliegt.

Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde.

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Version 3.50.01

Erschienen am 05. Januar 2024

Gesetzliche Änderungen Jänner 2024
Gesetzesstand: 01. Januar 2024

Datenbankversion: 203

Gesetzliche Änderungen

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2024 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:

Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenze erhöht. Die neuen Werte sind:

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Version 3.40.03

Erschienen am 14. August 2023

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. August 2023

Datenbankversion: 202

Sonstige Änderungen
  • Die Satzversion für Finanzamt-Exporte (z.B. für Jahreslohnzettel) wurde auf die aktuellste Version erhöht.
  • Bei Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung wurde die Bemessungsgrundlage Lohnsteuer bei einer Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage, sowie die Gesamtsumme der Sozialversicherung bei Entfall der Arbeitslosenversicherung ab 63 Jahre, korrigiert.
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Version 3.40.02

Erschienen am 31. März 2023

Gesetzliche Änderungen 2023
Gesetzesstand: 01. Januar 2023

Datenbankversion: 202

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Steiermark

Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Steiermark wurde mit 01.01.2023 von 0,37 % auf 0,36 % gesenkt. In allen anderen Bundesländern bleibt der DZ gegenüber 2022 unverändert.

Diese Änderung wurde beim Update mit den Gesetzlichen Änderungen für 2023 leider übersehen. Sollten Sie davon betroffen sein bzw. sollten Sie unter Ihren Mandaten
steiermärkische Betriebe haben, bitten wir Sie die Monate Jänner bis März gegebenenfalls zu korrigieren. Da es sich um Lohnnebenkosten handelt, sind ausschließlich die Finanzamtszahlungen sowie die FIBU-Buchungsbelege von den Änderungen betroffen.

Für die Korrektur in Ihrem finanzonline-Konto nutzen Sie bitte die Anleitung aus der verlinkten Versionsbeschreibung (PDF).

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Version 3.40.01

Erschienen am 27. Dezember 2022

Gesetzliche Änderungen Jänner 2023
Gesetzesstand: 01. Januar 2023

Datenbankversion: 202

Wichtig! Um korrekte Lohnzettel (L16) für 2022 zu erstellen bzw. um mit der Vorversion bereits erstellte Dezember-Abrechnungen korrekt durchzuführen, rufen Sie bitte den unten beschriebenen Aufrollungsassistenten auf jeden Fall auf. Wenn der Aufrollungsassistent keine Änderungen durchführt, werden Sie durch eine entsprechende Meldung darauf hingewiesen.

Gesetzliche Änderungen

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2023 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:

Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenze erhöht. Die neuen Werte sind:

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Version 3.30.06

Erschienen am 02. September 2022

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. Juli 2022

Datenbankversion: 201

Änderungen laut Abgabenänderungsgesetz 2022

Jahressechstel-Erhöhung bei Kurzarbeit

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde beschlossen, dass die Erhöhung des Jahressechstels um 15 % bei COVID-19-Kurzarbeit auch 2022 möglich ist.

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Version 3.30.05

Erschienen am 26. August 2022

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. Juli 2022

Datenbankversion: 201

Änderungen laut Teuerungs-Entlastungspaket 2022

Familienbonus Plus

Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket 2022 wurde beschlossen, dass die Erhöhung der Sätze des Familienbonus Plus rückwirkend bereits mit Jänner 2022 wirksam werden (statt wie bisher per Juli 2022).

Um die verpflichtende Aufrollung für die betroffenen Dienstnehmer durchzuführen, wurde ein Assistent implementiert. Diesen finden Sie unter „Extras“ – „Aufrollungen für das Teuerungs-Entlastungspaket 2022 anlegen“.

Teuerungsprämie

Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket wurde ebenfalls beschlossen, dass für 2022 und 2023 pro Jahr eine abgabenfreie Teuerungsprämie bis zu 2.000 € gewährt werden kann. Bei entsprechenden Regelungen eines Kollektivvertrages oder aufgrund einer vom Kollektivvertrag ermächtigten Betriebsvereinbarung können bis zu 3.000 € pro Jahr abgabenfrei ausbezahlt werden. Zur Abrechnung in lohny wurde die Lohnart 690 Teuerungsprämie angelegt.

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Version 3.30.04

Erschienen am 18. Mai 2022

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. Mai 2022

Datenbankversion: 200

Befristete Erhöhung des Pendlerpauschales sowie des Pendlereuros bis Juni 2023

Aufgrund der Erhöhung der Treibstoffkosten wird das Pendlerpauschale für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 befristet um 50 % erhöht. Weiters wird der Pendlereuro für diesen Zeitraum vervierfacht.

Kleines Pendlerpauschale (von Mai 2022 bis Juni 2023)

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Version 3.30.03

Erschienen am 31. März 2022

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. Januar 2022

Datenbankversion: 200

Änderungen

  • Die Arbeits- und Entgeltbestätigungen für Krankengeld und Wochengeld wurden um Felder für Zeitlohn, Sonderzahlungsumfang und Sachbezugsumfang erweitert.
  • Es wurde ein Fehler beim Löschen von Urlaubsersatzleistungen behoben.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Übertragung der geänderten Versionen der ELDA-Datenexporte auch das ELDA-Programm aktualisieren müssen!

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Version 3.30.02

Erschienen am 28. Dezember 2021

Dieses Update beinhaltet Fehlerbehebungen.
Gesetzesstand: 01. Januar 2022

Datenbankversion: 198

Korrektur für Jahreslohnzettel

  • Die Homeoffice-Tage und die Homeoffice-Pauschale wurden unter bestimmten Umständen nicht korrekt am Lohnzettel L16 angedruckt bzw. exportiert.

Wichtig! Sobald Sie die monatlichen Abrechnungen fertiggestellt haben, führen Sie den Monatsabschluss durch, bevor Sie Exporte und Überweisungen tätigen. Allfällige Hinweis-Meldungen zu geänderten Werten können auf Wunsch durch das Halten der Tastenkombination Alt+J schnell bestätigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Übertragung der geänderten Versionen der ELDA-Datenexporte auch das ELDA-Programm aktualisieren müssen!

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Version 3.30.01

Erschienen am 21. Dezember 2021

Gesetzliche Änderungen Jänner 2022
Gesetzesstand: 01. Januar 2022

Datenbankversion: 197

Gesetzliche Änderungen

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2022 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:

Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenze erhöht. Die neuen Werte sind:

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Version 3.20.02

Erschienen am 14. Dezember 2021

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. Juli 2021

Datenbankversion: 197

Änderungen

  • Das Kontrollkästchen „J6-Erhöhung um 15 %“ in der Abrechnung unter „Berechnungsgrundlagen“ – Registerblatt „Allgemein“ wurde auch für 2021 aktiviert.
  • Es wurde eine neue Lohnart 595 „Öffi-Ticket“ hinzugefügt um die Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber ab 1.7.2021 abzurechnen.
  • Am Lohnzettel (L16) wurde ein neues Feld für die übernommenen Kosten für das Öffi-Ticket hinzugefügt.
  • Es wurde eine neue Lohnart 596 „Homeoffice-Pauschale“ hinzugefügt. Das Homeoffice-Pauschale ist zweifach begrenzt: Es dürfen jährlich nicht mehr als 100 Homeoffice-Tage und pro Homeoffice-Tag maximal 3 Euro berücksichtigt werden.
  • Am Lohnzettel (L16) wurden neue Felder für die Homeoffice-Pauschale und die Anzahl der Homeoffice-Tage hinzugefügt.
  • Am Lohnkonto werden die Anzahl der Homeoffice-Tage angedruckt.
  • In den Abrechnungen wurden die Berechnungsgrundlagen um ein Feld für die Homeoffice-Tage ergänzt. Dieses Feld ist nur dann zu verwenden, wenn keine Homeoffice-Pauschale ausbezahlt wird, um die Anzahl der Homeoffice-Tage am Lohnzettel L16 und am Lohnkonto anzuführen. Im Dezember können die Homeoffice-Tage für das gesamte Jahr abgerechnet werden, d.h. es sind keine Aufrollungen nötig, jedoch müssen in Ihren Aufzeichnungen die monatlichen Homeoffice-Tage ab 1.7.2021 korrekt hervorgehen. Die Homeoffice-Tage vor 1.7.2021 können geschätzt werden.
  • Die Datensatz-Version für Finanzamt-Exporte wurde erhöht.

Wichtig! Sobald Sie die monatlichen Abrechnungen fertiggestellt haben, führen Sie den Monatsabschluss durch, bevor Sie Exporte und Überweisungen tätigen.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Übertragung der geänderten Versionen der ELDA-Datenexporte auch das ELDA-Programm aktualisieren müssen!

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Version 3.20.01

Erschienen am 20. Januar 2021

Gesetzliche Änderungen Jänner 2021
Gesetzesstand: 01. Januar 2021

Datenbankversion: 194

Gesetzliche Änderungen

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2021 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:

Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenze erhöht. Die neuen Werte sind:

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Version 3.10.07

Erschienen am 22. Dezember 2020

Standard-Update
Gesetzesstand: 13. September 2020

Datenbankversion: 192

Änderungen

  • Die Bemessungsgrundlagen der Lohnart 679 Covid-Bonuszahlung wurden an die gesetzliche Änderung angepasst. Die alte Lohnart wurde in 6791 Covid-Bonuszahlung (bis 09/20) umbenannt.
  • Das mögliche Ausführen des Assistenten für die Aufrollungen laut Konjunkturstärkungsgesetz bzw. für Kurzarbeitsaufrollungen in falschen Monaten wurde unterbunden.
  • Die doppelt ausgewiesene Kommunalsteuer auf der Überweisungsliste DG bei Wiener Betrieben wurde korrigiert.
  • In bestimmten Fällen konnten die verpflichtenden Aufrollungen der Lohnsteuer von Sonderzahlungen laut § 77/4a (Kontrollsechstel) falsche Ergebnisse liefern. Das Verhalten wurde korrigiert. Bitte führen Sie einen Monatsabschluss durch, um allfällige vorhandene Fehler vom Programm korrigieren zu lassen.
  • In der Lohnnart 672 Covid-KUA Erhöhung SV wurde die Bemessungsgrundlage für aliquote Sonderzahlung auf „Ja“ geändert.
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Version 3.10.06

Erschienen am 23. September 2020

Dieses Update beinhaltet Fehlerbehebungen.
Gesetzesstand: 24. Juli 2020

Datenbankversion: 190

Korrektur bei Kurzarbeits-Aufrollungen

  • Korrektur des Nettoauszahlungsbetrages im Aufrollungsmonat im Zusammenhang mit Kurzarbeits-Aufrollungen. Die ausführliche Beschreibung der Änderungen entnehmen Sie bitte der per E-Mail übermittelten Dokumentation.
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Version 3.10.05

Erschienen am 27. August 2020

Dieses Update beinhaltet Fehlerbehebungen.
Gesetzesstand: 24. Juli 2020

Datenbankversion: 189

Korrektur bei Kurzarbeits-Aufrollungen

  • Korrektur des Nettoauszahlungsbetrages im Aufrollungsmonat im Zusammenhang mit Kurzarbeits-Aufrollungen und niedrigem Einkommen (weniger als € 2.049,00). Die ausführliche Beschreibung der Änderungen entnehmen Sie bitte der per E-Mail übermittelten Dokumentation.
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Version 3.10.04

Erschienen am 18. August 2020

Standard-Update
Gesetzesstand: 24. Juli 2020

Datenbankversion: 188

Covid-19 Kurzarbeit

  • Neue Felder für COVID-19-Kurzarbeit in den „Stammdaten“ – „Dienstnehmer“ – Registerblatt „Sonstiges“
  • Neues Kontrollkästchen „J6-Erhöhung um 15 %“ in der Abrechnung unter „Berechnungsgrundlagen“ – Registerblatt „Allgemein“
  • Filtermöglichkeit für Dienstnehmer mit COVID-19-Kurzarbeit in der Statusleiste
  • Es wurden neue Lohnarten für die Abrechnung der COVID-19-Kurzarbeit hinzugefügt:              
    • 670 „Covid-KUA Entgelt“
    • 671 „Covid-KUA Unterstützung“
    • 672 „Covid-KUA Erhöhung SV“
    • 673 „Covid-KUA Erhöhung BV“
    • 679 „Covid-Bonuszahlung“ *
    • 680 „Covid-KUA Überstundengrundlohn“
    • 681 „Covid-KUA Überstundenzuschlag 50%“
    • 682 „Covid-KUA Überstundenpauschale“
    • 683 „Covid-KUA SEG-Zulagen“
  • *) Bitte beachten Sie, dass die Covid-Bonuszahlung bis auf weiteres DB/DZ/Kommunalsteuer pflichtig abzurechnen ist. Der Nationalratsbeschluss zur Lohnnebenkostenbefreiung wurde im Bundesrat abgelehnt, weshalb hier mit einer Verzögerung zu rechnen ist.
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Version 3.10.03

Erschienen am 10. Februar 2020

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. Januar 2020

Datenbankversion: 179

Korrekturen L16/mBGM

  • Es wurden diverse Verbesserungen und Fehlerkorrekturen für den Familienbonus Plus beim L16-Export umgesetzt.
  • Unter bestimmten Umständen wurde am L16 das Eintrittsdatum anstelle des Austrittsdatums angedruckt. Dies wurde korrigiert.
  • Der mBGM-Export für Krankenkassen mit einstelliger Kassen-Nr. funktioniert nun wieder (z.B. bei 5 für die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau).

Sonstige Verbesserungen

  • In den Optionen kann nun für Dienstnehmer-Überweisungen eingestellt werden, ob diese das Kennzeichen für Lohnzahlungen (SALA) erhalten sollen.
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Version 3.10.02

Erschienen am 28. Januar 2020

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. Januar 2020

Datenbankversion: 177

Frischer Auftritt unseres Lohnverrechnungsprogramms:
ep-lohn wird lohny.

Nach mittlerweile 20-jährigem Bestehen unseres Lohnverrechnungsprogramms entschieden wir uns passend zum Jahr 2020 für ein moderneres Design.
Mit der Umbenennung zu lohny und der optischen Anpassung der neuen Marke widmen wir uns einer zeitgemäßeren Kommunikation.
Die Software an sich bleibt wie gehabt bestehen und Sie erhalten wie gewohnt Infos und Updates bei Neuversionierungen.
Die Oberfläche des Programms ist mit diesem Update auch mit den entsprechend neuen Logos versehen und Sie genießen weiterhin
– einen einfachen und logischen Aufbau für ein intuitives Arbeiten sowie
– schnellen und kompetenten Support für flexible Anpassungen!
Alle Updates und Versionen werden weiterhin nach allen gesetzlichen Gegebenheiten und Anforderungen gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung umgesetzt.

ELDA-Datenexporte

Die ELDA-Datenexporte wurden auf die neuen Formate ab 2020 angepasst.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Übertragung der geänderten Versionen der ELDA-Datenexporte u.U. auch das ELDA-Programm aktualisieren müssen!

Fehlerkorrekturen

  • Beim Druck vom L16 werden die Informationen zum Familienbonus Plus jetzt korrekt angedruckt.
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Version 3.10.01

Erschienen am 07. Januar 2020

Gesetzliche Änderungen Jänner 2020
Gesetzesstand: 01. Januar 2020

Datenbankversion: 175

Gesetzliche Änderungen 2020

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2020 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:

Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen erhöht. Die neuen Werte sind:

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Version 3.00.07

Erschienen am 23. Dezember 2019

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. April 2019

Datenbankversion: 174

Verbesserungen mBGM

Die Unterstützung beim Druck und Export von monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen für Änderungen und Aufrollungen von Abrechnungen wurde verbessert:

  • Es steht nun ein Korrekturmodus zur Verfügung, mithilfe dessen Storno der alten mBGM und Neumeldung der geänderten mBGM in einem Zug durchgeführt werden können.
  • Sofern sich eine bereits gemeldete mBGM durch Änderungen an der Abrechnung nachträglich geändert hat, wird dies mittels Hinweistext „Änderung” angezeigt.

Es wurden diverse Verbesserungen bei der Aufbereitung der mBGM-Daten durchgeführt:

  • Der Beginn-Tag und der Ende-Tag des mBGM-Zeitraums können nun in den Berechnungsgrundlagen der Abrechnung mit dem Feld „mBGM Meldung Tag von” und „mBGM Meldung Tag bis” übersteuert werden.
  • Die mBGM-Verrechnungsgruppen 4, 5 und 6 (SV ohne Zeit in SV, BV ohne Zeit in BV, SV/BV ohne Zeit in SV/BV) werden nun ebenfalls unterstützt und können in den Berechnungsgrundlagen der Abrechnung mit dem Feld „mBGM Verrechnungsgruppe” übersteuert werden.
  • Bei der Ermittlung des mBGM-Typs wird nun ein fallweises Dienstverhältnis gegenüber einem geringfügigen (kürzer als einen Monat dauerndes) bevorzugt.
  • Der Vorschlag für geänderte mBGM aufgrund von Namensänderungen des Dienstnehmers wird nun unterdrückt.

Fehlerbehebungen

  • Die Rückfrage, ob der Lohnzettel (L16) ab 2019 als gemeldet markiert werden soll, erscheint nun auch dann wieder, wenn nur der Finanz-Teil exportiert wurde.
  • Der Export der Familienbonus Plus Zeiträume am Lohnzettel (L16) ab 2019 wurde korrigiert.
  • Das Feld „Änderung bis” wird nun zusätzlich beim Auswahldialog zum Export von Änderungsmeldungen angezeigt.
  • Bei der Auswertung „Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld” wurde das Bis-Datum für einen Urlaub falsch angedruckt. Dies wurde korrigiert.
  • Fälschlicherweise mehrfach vorkommende Zeilen in der Auswertung „Lohnkonto Anhang” wurden entfernt.
  • Die Auswertung „Buchungsbeleg” wurde für größere Datenmengen optimiert/repariert.
  • Die Berechnung der SV-Anteile des Buchungsbeleges wurde bei Urlaubsersatzleistungen korrigiert.
  • Betriebliche Vorsorge bei fiktiver Abrechnung wird wieder auf der Überweisungsliste DG angedruckt.
  • Die Erinnerungsmeldung für den Entfall für den Zuschlag zum IE wurde entfernt.
  • Der Wohnbauförderungsbeitrag wird nun wieder am Lohnkonto ausgewiesen.
  • Der Zeichensatz für ELDA-Exporte wurde angepasst, somit werden Umlaute wieder korrekt exportiert.
  • Es wurde eine neue Lohnarten für einen Überstundenzuschlag mit 75 % angelegt.
  • Ein Tippfehler auf der Arbeitsbescheinigung wurde korrigiert.
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Version 3.00.06

Erschienen am 25. März 2019

Gesetzliche Änderungen April 2019
Gesetzesstand: 01. April 2019

Datenbankversion: 166

Gesetzliche Änderungen April 2019 – Arbeitskräfteüberlassung

Die laut Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) ab 1. April 2019 geplante Erhöhung des Sozial- und Weiterbildungsfondsbeitrages auf 0,5 % wurde gestrichen, womit für überlassene Arbeiter und Angestellte weiterhin ein Sozial- und Weiterbildungsfondsbeitrag in der Höhe von 0,35 % zu entrichten ist (Zuschlag Z05).

Fehlerbehebungen

  • Die Lohnarten Differenzbetrag Altersteilzeit werden jetzt nicht mehr am Buchungsbeleg angeführt.
  • Der mBGM-Export wurde korrigiert, wenn verschiedenen Krankenkassen involviert sind.
  • Die L16 Exporte für 2019 wurden korrigiert, wenn keine Familienbonus-Daten vorhanden waren.
  • Der Export der Werkvertragsmeldung wurde korrigiert.
  • Die Ausgabe von alphanumerischen Dienstnehmer-Nummern für die mBGM wurde repariert.
  • Die Sortierung der mBGM erfolgt jetzt nach der gespeicherten Dienstnehmer-Sortierung.
  • Der Dienstnehmer-Export für ELDA wurde richtiggestellt.
  • Beim Export der Abmeldung bzw. Richtigstellung Abmeldung wird jetzt das Ende des Beschäftigungsverhältnisses je nach Checkbox „Arbeitsrechtliches Ende aus der Abmeldung anführen” wieder korrekt befüllt.
  • Der Satz vom mBGM-Abschlag A10 wurde um den IE-Anteil idHv. 0,35 % erhöht.
  • Bei der Änderungsmeldung werden nun die Kennzeichen für den Beschäftigungsbereich, die Geringfügigkeit und den freien Dienstvertrag richtig exportiert.
  • Der Entfall der Arbeitslosenversicherung gemäß § 22 Abs. 1 AlVG wurde korrigiert.
  • Der SEPA-Bank-Export für Krankenkassen wurde korrigiert.
  • Die L16 Exporte für 2019 werden jetzt wieder auf Wunsch als gemeldet markiert.
  • Die An- bzw. Abmeldungen ab 2019 werden jetzt wieder auf Wunsch als gemeldet markiert.
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Version 3.00.05

Erschienen am 29. Januar 2019

Fehlerbehebungs-Update
Gesetzesstand: 01. Januar 2019

Datenbankversion: 164

Korrekturen für Abrechnungen von älteren Dienstnehmern

Aufgrund der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ergaben sich einige Probleme bei den Abrechnungen von älteren Dienstnehmern, die mit dem vorliegenden Update korrigiert werden.

Wenn Sie die Abrechnungen für Jänner 2019 bereits vor dem Einspielen von diesem Update erstellt haben, empfehlen wir Ihnen einen Monatsabschluss durchzuführen, bevor Sie Auswertungen erstellen bzw. die mBGM exportieren/melden. Allfällige angezeigte Änderungen an den Abrechnungen müssen Sie bestätigen, um die korrigierten Abrechnungen zu speichern.

Im Detail wurden die folgenden Probleme behoben:

  • Der Entfall der Arbeitslosenversicherung gemäß § 22 Abs. 1 AlVG wurde implementiert. Da diese Informationen nicht mehr über die neue Beschäftigtengruppe verfügbar ist, wird im Zuge der Datenbankaktualisierung die neue Option „Entfall AV § 22 Abs. 1 AlVG” für betroffene Dienstnehmer und deren Abrechnungen automatisch gesetzt. Falls Sie im Jänner betroffene Dienstnehmer neu eingestellt haben, bitten wir Sie, die Option selbst zu setzen.
  • Die Option „PV Rückverrechnung für Bonusphase” konnte in der Abrechnung nicht aktiviert werden, wenn ein AV Entfall gemäß § 22 Abs. 1 AlVG vorlag. Das Programmverhalten wurde korrigiert.
  • Die Lohnarten für die Erhöhung der Bemessungsgrundlagen für die Altersteilzeit „642 SV Differenzbetrag ATZ (lfd.)” und „643 SV Differenzbetrag ATZ (SZ)” wurden angepasst, damit diese auch die Bemessungsgrundlage für die betriebliche Vorsorge erhöhen. Sie sollten für diese Lohnarten das FiBu-Konto „Verbindlichkeiten Lohn-/Gehaltsverrechnung” hinterlegen, um diese Bemessungsgrundlagen vom Buchungsbeleg zu entfernen.
  • Der vom Dienstgeber übernommene Dienstnehmeranteil vom Differenzbetrag der Altersteilzeit wird jetzt am Buchungsbeleg als „Gesetzlicher Sozialaufwand” angeführt.

mBGM-Sonderausgabe

Falls Sie noch keine Gelegenheit hatten, sich über die umfangreichen Änderungen im SV-Meldewesen für 2019 zu informieren, nutzen Sie bitte die hier verlinkte „Sonderausgabe mBGM” des DGservice vom Oktober 2018, um mehr über die monatlichee Beitragsnachweisung (mBGM) bzw. über die Neuerungen bei der An- und Abmeldung als auch bei der jährlichen Beitragsgrundlagenmeldung zu erfahren.

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Version 3.00.04

Erschienen am 28. Januar 2019

Fehlerbehebungs-Update
Gesetzesstand: 01. Januar 2019

Datenbankversion: 163

mBGM – die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

Aufgrund der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ergaben sich einige Probleme bei den Abrechnungen, die mit dem vorliegenden Update korrigiert werden.

Wenn Sie die Abrechnungen für Jänner 2019 bereits vor dem Einspielen von diesem Update erstellt haben, empfehlen wir Ihnen einen Monatsabschluss durchzuführen, bevor Sie Auswertungen erstellen bzw. die mBGM exportieren/melden. Allfällige angezeigte Änderungen an den Abrechnungen müssen Sie bestätigen, um die korrigierten Abrechnungen zu speichern.

Ersatzleistungen

Die Urlaubsersatzleistungen bzw. Kündigungsentschädigungen wurden mit dem vorliegenden Update angepasst, um den aktuellen Regeln zur Meldung der mBGM zu entsprechen. Im Besonderen sind davon Ersatzleistungen betroffen, die sich über mehrere Monate erstrecken, da deren Sonderzahlungen jetzt auch für die SV-Abrechnungen bereits im Austrittsmonat voll anfallen und nicht mehr auf die Folgemonate aufgeteilt werden. Wenn der Austritt bzw. die Ersatzleistung ausschließlich 2019 liegen, müssen Sie zur Korrektur – entweder wie oben beschrieben einen Monatsabschluss durchführen, oder die betroffene Abrechnung öffnen, die Änderungen akzeptieren und die Abrechnung speichern.

Bei Ersatzleistungen die sich über den Jahreswechsel 2018/2019 erstrecken, ergibt sich noch die Spezialität, dass die Abrechnungen von 2018 noch mit den bisherigen Mittel gemeldet werden müssen (Beitragsnachweisung bzw. Lohnzettel SV), aber die Abrechnungen für 2019 bereits via mBGM gemeldet werden müssen. Wenn Sie davon betroffen sind, bitten wir Sie, sich an die Hotline zu wenden, wir werden die nötigen Schritte dann gemeinsam mit Ihnen durchführen.

Altersteilzeit

Die Abrechnung der Altersteilzeit wurde im Zuge der mBGM-Arbeiten dahingehend umgestellt, dass für den vom Dienstgeber übernommen Dienstnehmeranteils des Differenzbetrags jetzt die Bemessungsgrundlage anstatt des Dienstnehmeranteils zu erfassen ist. Auch die Erhöhung der BMGL von DB/DZ/KommSt um die Arbeitskammerumlage und den Wohnbauförderungsbeitrag wird jetzt automatisch berücksichtigt.

Das Beispiel aus dem Arbeitsbehelf 2019 wäre jetzt wie folgt zu erfassen:

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Version 3.00.03

Erschienen am 12. Januar 2019

Kompatibilitäts-Update
Gesetzesstand: 01. Januar 2019

Datenbankversion: 160

Änderungen

  • Die Kompatibilität zum Windows Sicherheitsupdate 2019/01 wurde hergestellt.
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Version 3.00.02

Erschienen am 02. Januar 2019

Fehlerbehebungs-Update
Gesetzesstand: 01. Januar 2019

Datenbankversion: 159

Fehlerbehebungen

  • Den Export von An- bzw. Abmeldungen sowie Arbeits- und Entgeltbestätigungen korrigiert.
  • Druckauswahl bei nur einem Datensatz korrigiert.
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Version 3.00.01

Erschienen am 31. Dezember 2018

Gesetzliche Änderungen Jänner 2019
Gesetzesstand: 01. Januar 2019

Datenbankversion: 158

Gesetzliche Änderungen 2019

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2019 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:

Sozialversicherung

Der Unfallversicherungsbeitrag wurde von 1,30 % auf 1,20 % gesenkt.

Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen erhöht.

Die neuen Werte sind:

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Version 2.90.02

Erschienen am 18. Juni 2018

Gesetzliche Änderungen Juli 2018
Gesetzesstand: 01. Juli 2018

Datenbankversion: 156

Gesetzliche Änderungen Juli 2018

Neue Grenzbeträge für Bezieher niedriger Einkommen ab Juli 2018

Ab 1. Juli 2018 gelten neue Grenzbeträge für den Wegfall bzw. die Reduzierung der AV-Beiträge (DN-Anteil) für Niedriglohnbezieher:

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Version 2.90.01

Erschienen am 29. Dezember 2017

Gesetzliche Änderungen 2018
Gesetzesstand: 01. Januar 2018

Datenbankversion: 156

Gesetzliche Änderungen 2018

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2018 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:

Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen erhöht. Die neuen Werte sind:

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Version 2.80.05

Erschienen am 02. November 2017

Fehlerbehebungs-Update
Gesetzesstand: 01. April 2017

Datenbankversion: 154

Fehlerbehebungen

  • Das Service-Entgelt (E-Card-Gebühr) wurde von einem vorläufigen Wert (11,40 €) auf den korrekten Betrag von 11,35 € angepasst.
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Version 2.80.04

Erschienen am 25. Oktober 2017

Fehlerbehebungs-Update
Gesetzesstand: 01. April 2017

Datenbankversion: 154

Fehlerbehebungen

  • Der Ausdruck des Dienstnehmer-Stammblattes ist nun wieder möglich.
  • Ein Problem mit der monatlichen Beitragsnachweisung wurde behoben, welches bei monatlicher BV-Zahlung und jährlicher Abrechnung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte entstand, wenn das Unternehmen nur einen geringfügig Beschäftigten hatte.
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Version 2.80.03

Erschienen am 10. Mai 2017

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. April 2017

Datenbankversion: 153

Arbeitskräfteüberlassung

Laut Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) ist ab 1. April 2017 sowohl für überlassene Arbeiter als auch Angestellte ein Sozial- und Weiterbildungsfondsbeitrag in der Höhe von 0,35 % zu entrichten (Verrechnungsgruppe N18 und N28).

Ärztekammerbeitrag

Der Ärztekammerbeitrag und der Wohlfahrtsfond-Beitrag kann jetzt frei mittels Angabe von Minimum, Maximum bzw. eines Prozentwertes abgerechnet werden.

Fehlerbehebung

  • Der Export von Storno-Mindestangabenmeldungen ist nun wieder möglich.
  • Am Lohnkonto werden die Summen für DB und DZ für 2017 jetzt wieder korrekt berechnet.
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Version 2.80.02

Erschienen am 24. Januar 2017

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. Januar 2017

Datenbankversion: 152

Korrektur der BV-Beiträge aufgrund von OGH-Urteil vom 10.6.2016

Fehlerbehebung

  • Die Berechnung der Spesen für Pfändungen wurde unter bestimmten Umständen nicht korrekt durchgeführt. Dies wurde in der vorliegenden Version behoben.
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Version 2.80.01

Erschienen am 05. Januar 2017

Gesetzliche Änderungen 2017
Gesetzesstand: 01. Januar 2017

Datenbankversion: 151

Gesetzliche Änderungen 2017

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2017 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:

Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen erhöht. Die neuen Werte sind:

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