Version 3.20.01
Erschienen am 20. Januar 2021
Gesetzliche Änderungen Jänner 2021
Gesetzesstand: 01. Januar 2021
Datenbankversion: 194
Gesetzliche Änderungen
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2021 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:
Sozialversicherung
Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenze erhöht. Die neuen Werte sind:
Grundlagen | Werte |
---|---|
Höchstbeitragsgrundlage täglich | 185,00 € |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 5.550,00 € |
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen | 11.100,00 € |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 475,86 € |
Kammerumlage II:
Die aktuellen Werte für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) betragen:
Bundesland | DZ 2021 |
---|---|
Burgenland | 0,42 % |
Kärnten | 0,39 % |
Niederösterreich | 0,38 % |
Oberösterreich | 0,34 % |
Salzburg | 0,39 % |
Steiermark | 0,37 % |
Tirol | 0,41 % |
Vorarlberg | 0,37 % |
Wien | 0,38 % |
Neue Grenzbeträge für Bezieher niedriger Einkommen ab 2021
Ab 1. Jänner 2021 gelten neue Grenzbeträge für den Wegfall bzw. die Reduzierung der AV-Beiträge (DN-Anteil) für Niedriglohnbezieher:
Bezug ab 1. Jänner 2021 | AV-Beitrag durch DN: | Rückverrechnung DN-Anteil durch DG: |
---|---|---|
bis 1.790,00 € | 0 % | (-3 %) |
über 1.790,00 – 1.953,00 € | 1 % | (-2 %) |
über 1.953,00 – 2.117,00 € | 2 % | (-1 %) |
über 2.117,00 € | 3 % | – |
Grenzbeträge für Lehrlinge (mit Lehrzeitbeginn ab 1. Jänner 2016):
Bezug ab 1. Jänner 2021 | AV-Beitrag durch DN: | Rückverrechnung DN-Anteil durch DG: |
---|---|---|
bis 1.790,00 € | 0 % | (-1,20 %) |
über 1.790,00 – 1.953,00 € | 1 % | (-0,20 %) |
über 1.953,00 € | 1,20 % | – |
e-card Gebühr
Die e-card Gebühr wird mit 1. Jänner 2021 von 12,30 € auf 12,70 € erhöht.
Pfändung
Die neuen Werte für die Pfändung sind:
monatlich | wöchentlich | täglich | |
---|---|---|---|
Allgemeiner Grundbetrag | 1.000,00 € | 233,00 € | 33,00 € |
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag | 1.167,00 € | 272,00 € | 38,00 € |
Unterhaltsgrundbetrag | 200,00 € | 46,00 € | 6,00 € |
Höchstberechnungsgrundlage | 4.000,00 € | 930,00 € | 133,00 € |
Absolutes Existenzminimum | 500,00 € | 116,50 € | 16,50 € |
Absolutes Existenzminimum bei Unterhaltsexekutionen | 375,00 € | 87,38 € | 12,38 € |
Covid: Erhöhung Jahressechstel und Kontrollsechstel
Für Arbeitnehmer, die wegen Kurzarbeit reduzierte laufende Bezüge erhalten, ist im Kalenderjahr das Jahressechstel und das Kontrollsechstel pauschal um 15 % zu erhöhen. Dies gilt nun für das Kalenderjahr 2020 und 2021.
Covid: Rückverrechnung Arbeitslosenversicherung ab 2021 geändert
Durch eine gesetzliche Klarstellung erfolgt die Abrechnung der AV bei Kurzarbeit ab 1. Jänner 2021 in der mBGM wie für eine normale Beschäftigung ohne Kurzarbeit, wodurch sich der Anteil der vom Dienstgeber zu übernehmenden Arbeitslosenversicherungsbeträge erhöht, da allfällige zusätzliche Abschläge vom Dienstgeber auszugleichen sind.
Falls ein untermonatiger Beginn oder ein untermonatiges Ende der Kurzarbeit vorliegt, wenden Sie sich bitte an die lohny Hotline.
Wegfall Sonderausgabenpauschale – ab 1. Jänner 2021
In der Folge des Wartungserlasses 2020 sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 anzuwenden. Dies hat in der Lohnverrechnung die Auswirkung, dass durch den Wegfall des Sonderausgabenpauschales in Höhe von € 60,00 je Kalenderjahr, eine neue Lohnsteuer-Effektivtabelle zum Einsatz kommt. Nähere Informationen finden Sie in der LStR 2002 RZ 1406.
Familienbonus Plus EU-Sätze
Die neuen EU-Sätze für den Familienbonus Plus wurden angepasst.
Änderungen bei den österreichischen Finanzämtern
Per 1. Jänner 2021 wurden diverse Finanzamt Dienststellen zusammengefasst. Untenstehend finden Sie eine Auflistung der betroffenen Finanzämter. Wenn Sie von dieser Änderung betroffen sind, müssen Sie vor der nächsten Finanzamtszahlung die Korrektur von Empfängername und IBAN des für Sie zuständigen Finanzamts durchführen. Unter Stammdaten / Firma / Registerkarte Finanzamt können Sie mit dem Button „…“ Ihr Finanzamt im Programm erneut übernehmen.
Bisherige Dienststellen | Bezeichnung der neuen Dienststelle und IBAN |
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Wien 4/5/10 Wien 9/18/19 Klosterneuburg | Finanzamt Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg IBAN: AT31 0100 0000 0550 4075 |
Gänserndorf Mistelbach Hollabrunn Korneuburg Tulln | Finanzamt Weinviertel IBAN: AT28 0100 0000 0550 4226 |
Neunkirchen Wr. Neustadt Lilienfeld St. Pölten | Finanzamt Niederösterreich Mitte IBAN: AT08 0100 0000 0550 4295 |
St. Veit Wolfsberg Klagenfurt | Finanzamt Klagenfurt St. Veit Wolfsberg IBAN: AT92 0100 0000 0556 4572 |
Bruck Leoben Mürzzuschlag Graz-Umgebung | Finanzamt Steiermark Mitte IBAN: AT38 0100 0000 0553 4698 |
Kitzbühel Lienz Kufstein Schwaz | Finanzamt Tirol Ost IBAN: AT62 0100 0000 0554 4839 |
Bregenz Feldkirch | Finanzamt Vorarlberg IBAN: AT63 0100 0000 0557 4988 |
Aktuelle Information zur Bankverbindungen des Finanzamtes für Großbetriebe, des Amtes für Betrugsbekämpfung und aller Dienststellen des Finanzamtes Österreich findet finden Sie hier.
Sonstige Änderungen in lohny
- Covid-Bonuszahlungen werden nun am Lohnzettel L16 in den entsprechenden Kennzahlen (210, 243) sowie der Vorkolonne zu Kennziffer 243 unter „sonstige steuerfreie Bezüge“ ausgewiesen.
- Die Summe für Lohnarten innerhalb der Bruttogarantie darf jetzt auch € 0,00 sein, um die Lohnarten vom Covid-Kurzarbeits-Assistenten zu übernehmen.
- Die übernommene SV für Kurzarbeit bzw. Altersteilzeit wird am Auszahlungsnachweis als Lohnart angeführt.
- Die übernommene SV bei Aufrollungen für Kurzarbeit bzw. Altersteilzeit wird jetzt am Lohnjournal bei Brutto und SV-DNA ausgewiesen.
- Die übernommene SV für Kurzarbeit bzw. Altersteilzeit (normal und auch bei Aufrollungen) wird jetzt bei Brutto, SV-DNA und als Lohnarten bei Lohnkonto angeführt.
- Es wurde ein Hinweis eingebaut, falls der Monatsabschluss vor dem Druck bzw. Export der mBGM noch nicht durchgeführt wurde.
- Der Monatsabschluss ändert das aktuell im Programm angezeigte Monat nicht mehr.
- Der Lohnzettel (L16) ab 2019 wird nicht mehr angezeigt, wenn keine Lohnsteuer-Daten vorhanden sind (z.B. bei Urlaubsersatzleistung über den Jahreswechsel, deren Folgeabrechnung nur SV-Werte enthält).
- Diverse Verbesserungen und Korrekturen im Bereich der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) wurden vorgenommen.
- Die ELDA-Datenexporte wurden auf die neuen Formate ab 2021 angepasst.
Wichtig! Sobald Sie die monatlichen Abrechnungen fertiggestellt haben, führen Sie den Monatsabschluss durch, bevor Sie Exporte und Überweisungen tätigen. Allfällige Hinweis-Meldungen zu geänderten Werten können auf Wunsch durch das Halten der Tastenkombination Alt+J schnell bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Übertragung der geänderten Versionen der ELDA-Datenexporte auch das ELDA-Programm aktualisieren müssen!