Version 2.90.01
Erschienen am 29. Dezember 2017
Gesetzliche Änderungen 2018
Gesetzesstand: 01. Januar 2018
Datenbankversion: 156
Gesetzliche Änderungen 2018
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2018 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:
Sozialversicherung
Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen erhöht. Die neuen Werte sind:
Höchstbeitragsgrundlagen und Geringfügigkeitsgrenzen | Neue Werte |
---|---|
Höchstbeitragsgrundlagen täglich | 171,00 € |
Höchstbeitragsgrundlagen monatlich | 5.130,00 € |
Höchstbeitragsgrundlagen Sonderzahlungen | 10.260,00 € |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 438,05 € |
Neue Grenzbeträge für Bezieher niedriger Einkommen ab 2018
Ab 1. Jänner 2018 gelten neue Grenzbeträge für den Wegfall bzw. die Reduzierung der AV-Beiträge (DN-Anteil) für Niedriglohnbezieher:
Bezug ab 1. Jänner 2018 | AV-Beitrag durch DN | Rückverrechnung DN-Anteil durch DG |
---|---|---|
bis 1.381,00 € | 0 % | N 25a (-3 %) |
über 1.381,00 € bis 1.506,00 € | 1 % | N 25b (-2 %) |
über 1.506,00 € bis 1.696,00 € | 2 % | N 25c (-1 %) |
über 1.696,00 € | 3 % | - |
Grenzbeträge für Lehrlinge (mit Lehrzeitbeginn ab 1. Jänner 2016):
Bezug ab 1. Jänner 2018 | AV-Beitrag durch DN | Rückverrechnung DN-Anteil durch DG |
---|---|---|
bis 1.381,00 € | 0 % | N 25d (-1,20 %) |
über 1.381,00 € bis 1.506,00 € | 1 % | N 25e (-0,20 %) |
über 1.506,00 € | 1,20 % | - |
Bei Lehrverhältnissen, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen bzw. begonnen haben, gelten weiterhin die „alten” Regelungen (kein KV-Beitrag während der ersten zwei Lehrjahre; AV-Beitrag erst im letzten Lehrjahr bzw. bei Anspruch auf Hilfsarbeiterlohn; Beitragssätze wie bisher).
Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)
Der Beitrag zum FLAF wird am 1. Jänner 2018 von 4,1 % auf 3,9 % gesenkt.
Auflösungsabgabe
Die Auflösungsabgabe wird mit 1. Jänner 2018 von 124 € auf 128 € erhöht.
e-card Gebühr
Die e-card Gebühr wird mit 1. Jänner 2018 von 11,35 € auf 11,70 € erhöht.
Pfändung
Die neuen Werte für die Pfändung sind: | monatlich | wöchentlich | täglich |
---|---|---|---|
Allgemeiner Grundbetrag | 909,00 € | 212,00 € | 30,00 € |
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag | 1.060,00 € | 247,00 € | 35,00 € |
Unterhaltsgrundbetrag | 181,00 € | 42,00 € | 6,00 € |
Höchstberechnungsgrundlage | 3.620,00 € | 845,00 € | 121,00 € |
Absolutes Existenzminimum | 454,00 € | 106,00 € | 15,00 € |
Absolutes Existenzminimum bei Unterhaltsexekutionen | 340,88 € | 79,50 € | 11,25 € |
Die neuen Werte für die Pfändung sind:
Sonderregelung für Aushilfskräfte – gültig ab 01.01.2018 bis 31.12.2020
Ab 1.1.2018 hat der Dienstgeber für Aushilfskräfte einen Pauschalbeitrag von 14,12 % (Kranken- und Pensionsversicherung) sowie die Arbeiterkammerumlage (0,50 %) bzw. die Landarbeiterkammerumlage (0,75 %) vom Dienstnehmer einzubehalten und abzuführen. Der Unfallversicherungsbeitrag entfällt für den Dienstgeber. Die Dienstgeberabgabe (DAG) ist bei Zutreffen der Voraussetzungen abzuführen.
Zur Abrechnung in ep-lohn verwenden Sie bitte das Dienstverhältnis „Aushilfskräfte” sowie die Lohnart „660 Aushilfskräfte”.
Bis spätestens Ende Februar des Folgejahres muss der Dienstgeber im Rahmen seiner Auskunftsverpflichtung die konkreten Daten der beschäftigten Aushilfskräfte in Listform (Excel-Datei) bekannt geben. Die Excel-Liste finden Sie auf der Homepage Ihres Sozialversicherungsträgers. Vom Versicherungsträger werden bereits bestehende Beitragskontonummern der Versicherten ergänzt bzw. noch nicht vorhandene neu vergeben. Dem Dienstgeber wird zeitgerecht die um die Beitragskontonummern der Versicherten ergänzte Liste in WEBEKU zur Verfügung gestellt. Im Anschluss erhält der Dienstgeber eine Beitragsrechnung mit den Beitragskontonummern der Aushilfskräfte.
Da diese Regelung ab 1.1.2019 mit Umsetzung des mBGM obsolet wird, erfolgt keine Umsetzung in ELDA durch die Sozialversicherung!
Neue Lohnarten
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen 2018 wurden folgende neue Lohnarten angelegt:
- 547 Freiwillige Abfertigung „neu”
- 640 Differenzbetrag Altersteilzeit (lfd.)
- 641 Differenzbetrag Altersteilzeit (SZ)
- 515 Jubiläumsgeld (lfd.)
- 516 Jubiläumsgeld (SZ)
Falsche Beitragskontonummern in ELDA
Aufgrund neuer Prüfungen kommt es aktuell vermehrt zu Warnungen bezüglich der Beitragskontonummer. Sollten Ihre Beitragskontonummer mit einem Buchstaben beginnen, so entfällt dieser zukünftig. Kunden der WGKK bekommen die Warnung hauptsächlich aufgrund einer fehlenden „0“ am Beginn der Beitragskontonummer. Wenden Sie sich bei Problemen bzgl. der Beitragskontonummer bitte an Ihre zuständige Krankenkasse oder die ELDA-Hotline, da nur diesen die richtige Beitragskontonummer bekannt ist.
Sonstige Änderungen in ep-lohn
- In der Auswertung „Drittschuldnererklärung” wird nun angeführt, ob es zur aktuellen Forderung weitere vorrangige oder gleichrangige Forderungen gibt.
Fehlerbehebungen
- Bei der Abrechnung mit sehr wenigen geringfügigen Dienstnehmern wurde unter gewissen Umständen keine Beitragsnachweisung angezeigt. Dies wurde korrigiert.
- Ein interner Fehler in der Auswertung „Dienstnehmer – Stammblatt” wurde behoben.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Übertragung der geänderten Versionen der ELDA-Datenexporte auch das ELDA-Programm aktualisieren müssen!