Version 3.00.06

Erschienen am 25. März 2019

Gesetzliche Änderungen April 2019
Gesetzesstand: 01. April 2019

Datenbankversion: 166

Gesetzliche Änderungen April 2019 – Arbeitskräfteüberlassung

Die laut Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) ab 1. April 2019 geplante Erhöhung des Sozial- und Weiterbildungsfondsbeitrages auf 0,5 % wurde gestrichen, womit für überlassene Arbeiter und Angestellte weiterhin ein Sozial- und Weiterbildungsfondsbeitrag in der Höhe von 0,35 % zu entrichten ist (Zuschlag Z05).

Fehlerbehebungen

  • Die Lohnarten Differenzbetrag Altersteilzeit werden jetzt nicht mehr am Buchungsbeleg angeführt.
  • Der mBGM-Export wurde korrigiert, wenn verschiedenen Krankenkassen involviert sind.
  • Die L16 Exporte für 2019 wurden korrigiert, wenn keine Familienbonus-Daten vorhanden waren.
  • Der Export der Werkvertragsmeldung wurde korrigiert.
  • Die Ausgabe von alphanumerischen Dienstnehmer-Nummern für die mBGM wurde repariert.
  • Die Sortierung der mBGM erfolgt jetzt nach der gespeicherten Dienstnehmer-Sortierung.
  • Der Dienstnehmer-Export für ELDA wurde richtiggestellt.
  • Beim Export der Abmeldung bzw. Richtigstellung Abmeldung wird jetzt das Ende des Beschäftigungsverhältnisses je nach Checkbox „Arbeitsrechtliches Ende aus der Abmeldung anführen” wieder korrekt befüllt.
  • Der Satz vom mBGM-Abschlag A10 wurde um den IE-Anteil idHv. 0,35 % erhöht.
  • Bei der Änderungsmeldung werden nun die Kennzeichen für den Beschäftigungsbereich, die Geringfügigkeit und den freien Dienstvertrag richtig exportiert.
  • Der Entfall der Arbeitslosenversicherung gemäß § 22 Abs. 1 AlVG wurde korrigiert.
  • Der SEPA-Bank-Export für Krankenkassen wurde korrigiert.
  • Die L16 Exporte für 2019 werden jetzt wieder auf Wunsch als gemeldet markiert.
  • Die An- bzw. Abmeldungen ab 2019 werden jetzt wieder auf Wunsch als gemeldet markiert.