Version 3.50.01

Erschienen am 05. Januar 2024

Gesetzliche Änderungen Jänner 2024
Gesetzesstand: 01. Januar 2024

Datenbankversion: 203

Gesetzliche Änderungen

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2024 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung:

Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenze erhöht. Die neuen Werte sind:

GrundlagenWerte
Höchstbeitragsgrundlage täglich202,00 €
Höchstbeitragsgrundlage monatlich6.060,00 €
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen12.120,00 €
Geringfügigkeitsgrenze monatlich518,44 €

Senkung der Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird von 6 % auf 5,9 % gesenkt. Somit beträgt ab 2024 der Beitrag für die Dienstnehmer und die Dienstgeber jeweils 2,95 %.
Für Lehrlinge wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 2,4 % auf 2,3 % reduziert. Somit beträgt ab 2024 der Beitrag für die Lehrlinge und die Lehrberechtigten jeweils 1,15 %.

Neue Grenzbeträge für Bezieher niedriger Einkommen ab 2024

Ab 1. Jänner 2024 gelten neue Grenzbeträge für den Wegfall bzw. die Reduzierung der AV-Beiträge.
DN-Anteil für Niedriglohnbezieher:

Bezug ab 1. Jänner 2024AV-Beitrag durch DN:Rückverrechnung DN-Anteil durch DG:
bis 1.951 €0 %(- 2,95 %)
über 1.951 € - 2.128 €1 %(- 1,95 %)
über 2.128 € - 2.306 €2 %(- 0,95 %)
über 2.306 €2,95 %

Grenzbeträge für Lehrlinge:

Bezug ab 1. Jänner 2024AV-Beitrag durch DN:Rückverrechnung DN-Anteil durch DG:
bis 1.951 €0 %(- 1,15 %)
über 1.951 € - 2.128 €1 %(- 0,15 %)
über 2.128 €1,15 %

Anhebung der Dienstgeberabgabe

Die pauschale Dienstgeberabgabe wird um 3 Prozentpunkte von 16,4 % auf 19,4 % erhöht.

e-card Gebühr

Die e-card Gebühr wird mit 1. Jänner 2024 von 13,35 € auf 13,80 € erhöht.

Kammerumlage II:

Die aktuellen Werte für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) betragen:

BundeslandDZ 2024
Burgenland0,40 %
Kärnten0,37 %
Niederösterreich0,35 %
Oberösterreich0,32 %
Salzburg0,36 %
Steiermark0,34 %
Tirol0,39 %
Vorarlberg0,33 %
Wien0,36 %

Pfändung

Die neuen Werte für die Pfändung sind:

monatlichwöchentlichtäglich
Allgemeiner Grundbetrag1.217,00 €284,00 €40,00 €
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag1.420,00 €331,00 €47,00 €
Unterhaltsgrundbetrag243,00 €56,00 €8,00 €
Höchstberechnungsgrundlage4.860,00 €1.135,00 €162,00 €
Absolutes Existenzminimum608,50 €142,00 €20,00 €
Absolutes Existenzminimum bei Unterhaltsexekutionen456,38 €106,50 €15,00 €

Lohnsteuersenkung

Durch die Änderung des Einkommensteuergesetzes (§ 33) wird der Einkommensteuertarif ab 2023 jährlich an die Inflationsrate nach oben angepasst. Das „Teuerungs-Entlastungspaket Teil II“ hat somit die Abschaffung der kalten Progression zur Folge.

Zusätzlich kommt es ab 1. Jänner 2024 in Folge des Ökosoziales Steuerreformgesetzes 2022 zur Senkung des Lohnsteuersatzes für die 4. Stufe.

Daraus ergibt sich für 2024 folgende Steuertarif-Tabelle:

überbisSteuersatz
12.816,00 €0 %
12.816,00 €20.818,00 €20 %
20.818,00 €34.513,00 €30 %
34.513,00 €66.612,00 €40 %
66.612,00 €99.266,00 €48 %
99.266,00 €1.000.000,00 €50 %
1.000.000,00 €55 %

Weiters werden auch folgende Absetzbeträge ab 2024 durch Indexanpassung erhöht:

Betrag
Verkehrsabsetzbetrag463,00 €
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag572,00 €
AVAB/AEAB bei 2 Kindern774,00 €
AVAB/AEAB für jedes weitere Kind255,00 €
Pensionistenabsetzbetrag954,00 €

Erhöhung steuerfreier Zulagen und Überstundenzuschläge

Die steuerfreien Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) und mit diesen Arbeiten zusammen­hängende Überstundenzuschläge werden von 360,00 € auf 400,00 € ausgeweitet.

Befristet für die Kalenderjahre 2024 und 2025 können statt der ersten 10 nun für die ersten 18 Überstunden im Monat maximal Überstundenzuschläge mit 50 % bis zu 200,00 € steuerfrei ausbezahlt werden.

Sonstige Änderungen in lohny

  • Die ELDA-Datenexporte wurden auf die neuen Formate ab Jänner 2024 angepasst.
  • In den Stammdaten der Dienstnehmer wurde die Auswahl von Religion und Familienstand entfernt, sowie die Auswahl der Geschlechter erweitert.

Wichtig! Sobald Sie die monatlichen Abrechnungen fertiggestellt haben, führen Sie den Monatsabschluss durch, bevor Sie Exporte und Überweisungen tätigen. Allfällige Hinweis-Meldungen zu geänderten Werten können auf Wunsch durch das Halten der Tastenkombination Alt+J schnell bestätigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Übertragung der geänderten Versionen der ELDA-Datenexporte auch das ELDA-Programm aktualisieren müssen.